Wenn du einen der beiden Teile bestanden hast, musst du ihn nicht noch einmal ablegen. Du kannst ihn dir anrechnen lassen und nur den anderen Teil wiederholen. Dafür gelten drei harte Regeln: zwölf Monate ab dem Datum deines Ergebnisbogens, den Wunsch nach Anrechnung musst du dem Prüfungszentrum schon bei der Anmeldung mitteilen, und angerechnet wird immer auf dein zuletzt erzieltes Ergebnis.

Von Ela Zakrzewska. Seit über 20 Jahren bereitet sie Lernende auf die telc-Prüfungen vor und korrigiert ihre Prüfungsarbeiten nach den telc-Kriterien.


Die meisten Kandidaten, die durchgefallen sind, wissen inzwischen, dass sie nicht die ganze Prüfung wiederholen müssen. Das ist die gute Nachricht, und sie stimmt.

Was fast niemand weiß: die Anrechnung passiert nicht automatisch. Sie ist ein Antrag, sie hat eine Frist, und sie hat eine Falle, die dich dein bestandenes Ergebnis kosten kann.

Ich habe Kandidatinnen gesehen, die den mündlichen Teil bestanden hatten, sich brav zur Wiederholung des schriftlichen Teils angemeldet haben, und am Prüfungstag erfuhren, dass sie jetzt beides schreiben. Weil bei der Anmeldung niemand nach der Anrechnung gefragt hat, und sie nicht wussten, dass sie danach fragen müssen.

Die Regeln stehen in der telc Prüfungsordnung. Sie ist öffentlich, sie ist an dieser Stelle keine zwei Seiten lang, und sie wird fast nie gelesen.


Für welche Prüfungen die Anrechnung überhaupt gilt

Nicht für alle. Die Prüfungsordnung listet es ausdrücklich auf:

Möglich auf den Niveaus B1, B2, C1 und C2. Nicht möglich auf den Niveaus A1 und A2 und für alle Prüfungen, die über zwei Niveaus skaliert sind: A2·B1, B1·B2, B2·C1. telc Prüfungsordnung, Anhang 1: Anrechnung von Teilergebnissen

Für die telc Deutsch B2 gilt die Anrechnung also. Für die telc Deutsch B1·B2 nicht.

Das ist kein Detail. Diese beiden Prüfungen werden ständig verwechselt, und viele Kandidaten sitzen in der B1·B2, ohne es genau zu wissen, weil ihr Kurs sie so angemeldet hat. Wenn auf deinem Ergebnisbogen B1·B2 steht, gibt es keine Teilwiederholung. Dann ist es die ganze Prüfung oder nichts.

Schau zuerst auf deinen Ergebnisbogen, bevor du irgendetwas planst. Dort steht, welche Prüfung du wirklich abgelegt hast.


Die Frist: zwölf Monate, nicht „nächstes Jahr“

Hier steht die Version, die im Netz kursiert, gegen die Version, die in der Prüfungsordnung steht.

Im Netz liest man oft: im Kalenderjahr der Prüfung oder im darauffolgenden Kalenderjahr. Das steht so nicht in der Prüfungsordnung. Dort steht:

„In diesem Fall kann die Mündliche Prüfung oder die Schriftliche Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablegen der ersten Prüfung (Datum der Ausstellung des Ergebnisbogens) wiederholt werden.“ telc Prüfungsordnung § 7.3

Der Unterschied ist nicht akademisch, er ist gefährlich, und zwar genau dann, wenn du früh im Jahr geprüft wirst.

Ein Beispiel. Du schreibst im Februar 2027 und fällst im schriftlichen Teil durch. Nach der Kalenderjahr-Version hättest du bis zum 31. Dezember 2028 Zeit, fast zwei Jahre. Nach der echten Regel läuft deine Frist im Februar 2028 ab. Wer sich auf die falsche Version verlässt, verliert seinen bestandenen mündlichen Teil und legt die komplette Prüfung noch einmal ab.

Die Frist läuft ab dem Ausstellungsdatum deines Ergebnisbogens, nicht ab dem Prüfungstag und nicht ab dem Tag, an dem der Brief bei dir ankam. Such dir dieses Datum heraus und schreib es dir auf. Es ist die einzige Zahl, die in dieser ganzen Sache zählt.


Der Satz, den fast alle überlesen

Direkt im selben Absatz der Prüfungsordnung steht der Satz, der in der Praxis die meisten Anrechnungen kaputt macht:

„Der Wunsch nach Anrechnung einer Teilprüfung muss dem Prüfungszentrum bei der Prüfungsanmeldung mitgeteilt werden.“ telc Prüfungsordnung § 7.3

Nicht danach. Nicht am Prüfungstag. Bei der Anmeldung.

Das Prüfungszentrum sieht deinen früheren Versuch nicht von selbst. Vielleicht warst du damals bei einem anderen Zentrum. Vielleicht war es dasselbe Zentrum, aber ein anderes Semester und eine andere Kollegin am Tresen. Für die Anmeldung bist du erst einmal eine neue Kandidatin.

Sag es aktiv, sag es schriftlich, und lass es dir bestätigen. Ein Satz per E-Mail reicht:

„Ich habe am [Datum] bei [Zentrum] die telc Deutsch B2 abgelegt und den mündlichen Teil bestanden. Ich melde mich zur Wiederholung des schriftlichen Teils an und möchte den bestandenen mündlichen Teil anrechnen lassen. Bitte bestätigen Sie mir, dass die Anrechnung vermerkt ist.“

Nimm deinen Ergebnisbogen mit. Er ist dein Nachweis.


Die Falle: angerechnet wird auf das zuletzt erzielte Ergebnis

Diese Regel steht in einem einzigen Nebensatz, und sie ist die unangenehmste von allen:

„Eine Anrechnung erfolgt immer auf das zuletzt erzielte Prüfungsergebnis.“ telc Prüfungsordnung § 7.3

Im Klartext: Es zählt dein neuestes Ergebnis, nicht dein bestes.

Das ist harmlos, solange du nur den durchgefallenen Teil wiederholst. Es wird zum Problem, wenn du die ganze Prüfung noch einmal machst, weil du denkst, das könne ja nicht schaden. Kann es doch. Wenn du beim zweiten Anlauf im mündlichen Teil schlechter bist als beim ersten, ist der schlechtere Wert der gültige.

Die Konsequenz für deine Planung: Wiederhole gezielt den Teil, den du nicht bestanden hast. Nicht mehr. „Ich mach lieber alles nochmal, dann ist es sauber“ ist der teuerste Satz in diesem Artikel.


Was du nicht wiederholen kannst

„Eine Wiederholung einzelner Subtests ist nicht gestattet.“ telc Prüfungsordnung § 7.3

Ein Teil ist ein Teil. Fällst du im schriftlichen Teil durch, wiederholst du den kompletten schriftlichen Teil: Leseverstehen, Sprachbausteine, Hörverstehen und Schreiben. Auch dann, wenn dich nur das Schreiben gekostet hat.

Das klingt unfair und ist tatsächlich eine Chance. Die vier Bereiche gleichen sich innerhalb des schriftlichen Teils gegenseitig aus. Wenn du weißt, dass dich das Schreiben gekippt hat, kannst du dir beim zweiten Anlauf zusätzlich Puffer im Leseverstehen und in den Sprachbausteinen holen, wo Punkte planbarer sind als im Brief. Mehr dazu: wie die telc B2 bewertet wird und die Logik hinter den Sprachbausteinen.

Und noch eine Entlastung aus derselben Paragrafenfamilie:

„Eine Prüfung kann insgesamt beliebig oft wiederholt werden. Jedes Ergebnis bleibt gültig, auch wenn die Prüfung wiederholt wird.“ telc Prüfungsordnung § 7.2

Es gibt keine Obergrenze an Versuchen. Was es gibt, sind jedes Mal neue Prüfungsgebühren.


Wenn du die Anrechnung bei der Anmeldung vergessen hast

Es gibt einen Rettungsweg, und er kostet Geld. Die Prüfungsordnung führt ihn in ihrer Gebührenliste:

Nachträgliche Anrechnung einer Teilprüfung: Frist 1 Jahr nach Ausstellung des Zertifikats bzw. Ergebnisbogens, Entgelt 40 € telc Prüfungsordnung, Anhang 2: Fristen und Entgelte

Vierzig Euro und ein Antrag sind besser als eine komplett wiederholte Prüfung. Aber es ist ein Rettungsweg, kein Plan. Der Plan ist der Satz bei der Anmeldung.


Bevor du überhaupt einen neuen Termin buchst

Zwei Rechte, die du hast und die fast niemand nutzt. Beide haben eigene Fristen, und beide laufen ab dem Ausstellungsdatum deines Zertifikats oder Ergebnisbogens.

Einsichtnahme in die Antwortbogen, drei Monate. Du kannst bei der telc gGmbH beantragen, deine eigenen Antwortbogen persönlich anzusehen. Anmeldung über telc.net. Ein paar Einschränkungen solltest du kennen: nur du selbst darfst hinein, Kopien oder Abschriften sind nicht erlaubt, und ein Beratungsgespräch findet nicht statt. Du siehst, was du geschrieben hast. Mehr nicht, aber das ist oft genau die Diagnose, die dir fehlt.

Ergebnisüberprüfung, sechs Wochen, 40 €. Du kannst dein Ergebnis kostenpflichtig überprüfen lassen. Einmalig, in Textform, über das Formular auf telc.net. Und jetzt der Teil, den du vorher wissen musst: Wenn tatsächlich neu bewertet wird, gilt das neue Ergebnis unwiderruflich. Es kann auch schlechter ausfallen. Die 40 € bekommst du laut Prüfungsordnung zurück, wenn dein Ergebnis revidiert, also tatsächlich geändert wird. Dann schickst du das Original deines Ergebnisbogens bzw. Zertifikats an die telc gGmbH und bekommst eine neue Ergebnismitteilung.

Ein Einspruch gegen die Durchführung ist etwas anderes: der geht nur, wenn gegen die Prüfungsregularien verstoßen wurde, und er muss begründet sein. Die Prüfungsordnung ist da eindeutig: „Das bloße Nichterreichen einer bestimmten Punktzahl gilt nicht als Begründung.“ Sechs Wochen Frist, wie bei der Ergebnisüberprüfung.

Ein Hinweis zum Timing: telc archiviert die für dein Ergebnis maßgeblichen Prüfungsmaterialien nur vier Monate nach Bekanntgabe der Ergebnisse. Wer sich Zeit lässt, hat irgendwann nichts mehr, worin man nachsehen könnte.


Dein Ablauf, in der richtigen Reihenfolge

  1. Ergebnisbogen herausholen. Welche Prüfung steht da wirklich, B2 oder B1·B2? Welcher Teil fehlt? Welches Ausstellungsdatum?
  2. Zwölf Monate ab diesem Datum in den Kalender, mit einer Erinnerung zwei Monate vorher.
  3. Diagnose stellen, bevor du buchst. Wenn dir der Ergebnisbogen nicht reicht: Einsichtnahme beantragen, drei Monate Frist.
  4. Termin suchen, der klar innerhalb der zwölf Monate liegt. Termine und Preise legt jedes Prüfungszentrum selbst fest, sie unterscheiden sich stark. Wie du sie findest: telc B2 Prüfungszentren.
  5. Bei der Anmeldung die Anrechnung schriftlich beantragen und dir die Bestätigung geben lassen.
  6. Nur den fehlenden Teil vorbereiten, gezielt auf die Lücke. Nicht dein ganzes Deutsch.

Knack die Anrechnung, bevor sie dir durch die Finger läuft.


Was Knaxx hier anders macht

Die Anrechnung ist Verwaltung, kein Deutsch. Sie entscheidet trotzdem darüber, ob dein zweiter Anlauf einen Teil kostet oder zwei. Genau solche Regeln sind der Grund, warum Knaxx bei der Prüfung ansetzt und nicht bei der Sprache: Die teuersten Fehler in dieser Prüfung sind fast nie Grammatikfehler.

Wenn du deine Lücke gezielt schließen willst, statt noch einmal alles zu lernen: Knaxx ist gerade in der Beta-Phase. Beta-Zugang sichern auf app.knaxxdeutsch.de/signup.

Und wenn du gerade erst den Brief bekommen hast und noch gar nicht weißt, woran du gescheitert bist, fang hier an: telc B2 nicht bestanden, was jetzt zu tun ist.


FAQ: Anrechnung und Teilwiederholung bei telc B2

Kann ich bei telc B2 nur den schriftlichen oder nur den mündlichen Teil wiederholen?

Ja. Die telc Prüfungsordnung erlaubt für alle Prüfungen auf B1-, B2-, C1- und C2-Niveau, eine Teilprüfung zu wiederholen und das bereits bestandene Teilergebnis anrechnen zu lassen. Nicht möglich ist das auf A1 und A2 und bei niveauübergreifenden Prüfungen wie A2·B1, B1·B2 und B2·C1.

Wie lange habe ich Zeit für die Wiederholung?

Zwölf Monate ab dem Ausstellungsdatum deines Ergebnisbogens. Nicht das Kalenderjahr und auch nicht das darauffolgende: Die Prüfungsordnung nennt ausdrücklich zwölf Monate nach Ablegen der ersten Prüfung, gerechnet ab dem Datum der Ausstellung des Ergebnisbogens.

Muss ich die Anrechnung beantragen?

Ja, und zwar bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung. Die Prüfungsordnung verlangt, dass du dem Prüfungszentrum den Wunsch nach Anrechnung bei der Prüfungsanmeldung mitteilst. Am besten schriftlich, mit dem Ergebnisbogen als Nachweis, und lass dir die Anrechnung bestätigen.

Was passiert, wenn ich die ganze Prüfung wiederhole und diesmal schlechter bin?

Dann zählt das schlechtere Ergebnis. Die Anrechnung erfolgt laut Prüfungsordnung immer auf das zuletzt erzielte Prüfungsergebnis, nicht auf das beste. Deshalb solltest du gezielt nur den Teil wiederholen, den du nicht bestanden hast.

Kann ich nur das Schreiben wiederholen?

Nein. Die Wiederholung einzelner Subtests ist nicht gestattet. Fällst du im schriftlichen Teil durch, legst du den kompletten schriftlichen Teil noch einmal ab: Leseverstehen, Sprachbausteine, Hörverstehen und Schreiben.

Wie oft darf ich telc B2 wiederholen?

Beliebig oft. Die Prüfungsordnung setzt keine Obergrenze, und jedes Ergebnis bleibt gültig. Für jeden Versuch fallen aber erneut Prüfungsgebühren an, deren Höhe das jeweilige Prüfungszentrum festlegt.

Ich habe die Anrechnung bei der Anmeldung vergessen. Ist sie weg?

Nicht sofort. Es gibt die nachträgliche Anrechnung einer Teilprüfung, mit einer Frist von einem Jahr nach Ausstellung des Zertifikats oder Ergebnisbogens und einer Gebühr von 40 Euro.


Über die Autorinnen

Ela Zakrzewska unterrichtet seit über zwanzig Jahren telc B2 und hat hunderte Briefe nach den offiziellen telc-Kriterien korrigiert. Sie ist in Litauen geboren und hat in Polen, Deutschland, Belgien und Großbritannien gelebt und gearbeitet. Diese fünf Länder, fünf Sprachen und die Netzwerke, die sie über die Jahre weltweit aufgebaut hat, prägen den Knaxx-Ansatz: Prüfungswissen, das jede Erstsprache berücksichtigt, und eine Strategie, die für Einwanderer in Deutschland funktioniert, weil sie selbst eine ist.

Tu-San Pham ist promovierte KI- und Datenwissenschaftlerin und Mitgründerin von Knaxx. Sie übersetzt Elas zwei Jahrzehnte Prüfungsexpertise in Systeme, die hunderte Lernende gleichzeitig erreichen, ohne dass die Bewertungslogik verloren geht. Sie und Ela haben sich als Prüfungspartnerinnen in einer Sprachprüfung kennengelernt. Jetzt bauen sie gemeinsam den Prüfungspartner, den sich beide damals gewünscht hätten.